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Hippokrates betrachtete die Natur als Lebens- und Heilkraft. Die Genesung des Patienten wurde durch die Kräfte der Natur bewirkt, und der Arzt fungierte lediglich als Behandler („Medicus curat, natura sanat“).
Der Begriff ‚Naturheilverfahren‘ ist relativ unscharf definiert und umfasst im weitesten Sinne therapeutische Maßnahmen, die keine technologischen Hilfsmittel verwenden und vor allem die Selbstheilungskräfte des Körpers ansprechen. Naturheilverfahren können auf natürlichen Substanzen basieren.
Sie stehen nicht im Widerspruch zur sogenannten Schulmedizin, sondern werden oft als ergänzende Maßnahmen eingesetzt. Dazu gehören unter anderem:
Naturheilverfahren gelten als sogenannte Selbstzahlerleistungen und werden von den Krankenkassen in der Regel nicht erstattet (außer in individuellen Fällen, siehe bitte unter Akupunktur). Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind, stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus, sodass Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen können.