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Jugendschutzuntersuchung (J1)
Vor dem 18. Lebensjahr führen wir umfassende Untersuchungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch. Dies umfasst die erste Untersuchung gemäß § 33 JArbSchG, weitere Untersuchungen gemäß § 34 JArbSchG, außerordentliche Untersuchungen gemäß § 35 JArbSchG sowie nachgeordnete Untersuchungen.
Die Jugendschutzuntersuchung (J1) ist von großer Bedeutung, um die Gesundheit und Entwicklung junger Menschen zu fördern und potenzielle gesundheitliche Risiken frühzeitig zu identifizieren. Unser engagiertes Team steht bereit, um diese Untersuchungen professionell und einfühlsam durchzuführen. Wir legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der Jugendliche alle Fragen stellen können und sich wohl fühlen.
Wir laden Sie herzlich ein, einen Termin für die Jugendschutzuntersuchung (J1) zu vereinbaren, damit wir gemeinsam einen Beitrag zur langfristigen Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Kinder leisten können.