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AKUPUNKTUR

Die Akupunktur ist eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Bei Akupunktur soll eine therapeutische Wirkung durch Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers erzielt werden. Bei der traditionellen Form der seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. praktizierten Akupunktur wird von einer „Lebensenergie des Körpers“ (Qi) ausgegangen, die auf definierten Leitbahnen/ Meridianen, zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben soll. Ein gestörter Energiefluss soll Erkrankungen verursachen und durch Stiche in auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte soll die Störung im Fluss des Qi wieder behoben werden.

Eine Akupunktursitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei wird der Patient ruhig und entspannt gelagert.

Welche Beschwerden kann Akupunktur lindern?

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat in einer Liste rund 100 Beschwerden veröffentlicht, die mit dem Heilverfahren behandelt werden können. Unter anderem sind folgende Indikationen auf der WHO-Liste zu finden:

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die bis zum Kniegelenk/Vorfuß ausstrahlen
  • bei chronischen Schmerzen im Kniegelenk durch vorzeitigen Verschleiß der
    knorpeligen Flächen (Gonarthrose).
  • Psychovegetative Erschöpfungen
  • Schlafstörungen
  • Kopfschmerzen /Migräne
  • Nikotinabhängigkeit /Rauchen/- zur Entwöhnung

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Rücken/Knieschmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen und die Behandlung von einem zugelassenen Vertragsarzt durchgeführt wird.

Es können maximal zehn Akupunktursitzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. So lange dauert normalerweise eine komplette Therapie. Die Behandlung muss allerdings innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein.
In begründeten Ausnahmefällen werden auch mehr Sitzungen übernommen: bis zu 15 Behandlungen innerhalb von maximal zwölf Wochen.

Die Therapie kann auch wiederholt werden – allerdings erst zwölf Monate nach Abschluss der letzten Behandlung.

Die weiteren Beschwerdefällen zählen zu den sogenannten Selbstzahlerleistungen und werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat Krankenversichert sind, können wir Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erstellen, sodass Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

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