Kinder/ Jugendliche

Wir führen Kinderinfektsprechstunden und JuSchu (Jugendschutzuntersuchung) durch.
Für Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt

wartezimmer mit spielzeug

 

Neben einer Kinderinfektsprechstunde führen wir vor dem 18. Lebensjahr Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch.

Dazu zählt die erste Untersuchung (§ 33 JArbSchG), weitere Untersuchungen (§ 34 JArbSchG), außerordentliche Untersuchungen (§ 35 JArbSchG) und nachgeordnete Untersuchungen.

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